DAP

Was bedeutet Delivered At Place (DAP)?

Der Begriff Delivered At Place (DAP) stammt aus der internationalen Wirtschaft und bezeichnet den vereinbarten Liefer-und Bestimmungsort im Importland. Meist handelt es sich um das Bestim-mungsterminal oder Ort des Käufers. DAP bedeutet, dass der Verkäufer alle Kosten sowie Risiken bis zum vereinbarten Bestimmungsort trägt. Dabei muss die Übergabestelle (place) aufgrund der Verantwortung seitens des Verkäufers möglichst genau definiert werden, um Rechtsstreitigkeiten oder Missverständnisse zu verhindern. Der Käufer übernimmt dagegen sowohl die entstehenden Entladekosten als auch die Gefahr der Entladung. Hierbei gibt es zwar auch Lieferverträge, welche das Beenden der Lieferung erst mit der Entladung festlegen (oft bei Luftfracht), jedoch trägt der Verkäufer weiterhin die entsprechenden Kosten und Gefahren.

DAP –die Pflichten des Verkäufers

Wenn die Lieferung Delivered At Place erfolgt, dann trägt der Verkäufer die alleinige Verantwortung für die Lieferung bis zum vereinbarten Ort. Somit ist er verantwortlich für sämtliche Bereiche und Prozessschritte, von der Verpackung sowie Dokumentation bis hin zur Exportgenehmigung und zum Transport. Sobald die Ware zum Entladen am vereinbarten Ort angekommen ist, übernimmt der Käufer die Verantwortung, Entladung und Importverzollung inbegriffen. Der Verkäufer muss laut A4 die Ware auf dem eintreffenden Beförderungsmittel unentladen, aber entladebereit zur Verfügung stellen. DAP eignet sich für alle Transportarten und Verkehrsträger.

Delivered At Place: Incoterms Bestimmungen

Die DAP Bestimmung gehört zu den Incoterms und ersetzt seit 2011 die früheren Klauseln DES, DEQ, DAF und DDU. Die Incoterms (International Commercial Terms, deutsch: internationale Han-delsklauseln) stellen freiwillige Klauseln dar, um handelsübliche Vertragsformeln im internationalen Warenhandel zu bestimmen. Die Incoterms haben keine Gesetzeskraft und die Verwendung der In-coterms im Vertrag (durch Angabe von Kürzel der Klausel und des jeweiligen Orts) ist freiwillig. Da-bei werden sie nur zum Vertragsbestandteil, wenn sie von beiden Vertragspartnern explizit in den Vertrag aufgenommen werden. So muss zum Beispiel im Vertrag erwähnt sein: „CIP gemäß IN-COTERMS 2020“, wobei die Jahreszahl auf die jeweilige Version der Incoterms verweist.